DER EDLE QUR'ÂN

الطلاق
Sure 65
| Die Scheidung | At-Talâq

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12 Verse, Abfolge der Offenbarung: 99

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

1. O Prophet, wenn ihr die Frauen scheidet, dann vollzieht die Scheidung in Anbetracht ihrer Wartezeit und berechnet die Wartezeit genau. Fürchtet Allah, euren Herrn, und weist sie nicht aus ihren Häusern aus. Ebenso sollen sie nicht (von selbst) ihre Häuser verlassen, es sei denn, sie haben eine offensichtliche Schändlichkeit begangen. Dies sind die Schranken Allahs, und wer diese Schranken überschreitet, fügt sich selbst Unrecht zu. Und du weisst nicht, vielleicht bringt Allah danach etwas (Unvermutetes) hervor.

2. Wenn sie ihr Fristende erreicht haben, dann haltet sie in gütiger Weise zurück oder trennt euch in gütiger Weise von ihnen. Lasst zwei gerechte Personen aus eurer Mitte (dies) bezeugen, und seid aufrichtig in der Bezeugung vor Allah. Dies ist eine Ermahnung für jeden, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg (aus der Schwierigkeit).
 
3. (Er wird) ihm Versorgung von dort gewähren, wo er es nicht erwartet, und wer auf Allah vertraut, dem genügt Er. Wahrlich, Allah erreicht immer Sein Ziel, (denn) Er hat für alles eine Bestimmung festgelegt.

4. Und diejenigen eurer Frauen, bei denen keine Menstruation mehr eintritt – wenn ihr im Zweifel seid –, deren Wartezeit beträgt drei Monate. Dasselbe gilt für diejenigen, die noch keine Menstruation haben. Und für die Schwangeren endet die Frist, wenn sie ihre Last niedergelegt haben. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er Erleichterung in seiner Angelegenheit.

5. Dies sind Allahs Anordnungen, die Er zu euch herabgesandt hat. Wer Allah fürchtet, dem tilgt Er seine schlechten Taten und vermehrt für ihn den Lohn.

6. Lasst sie (während ihrer Wartezeit) dort wohnen, wo (auch) ihr wohnt, entsprechend euren (finanziellen) Mitteln. Und fügt ihnen keinen Schaden zu, um ihnen das Leben schwer zu machen. Wenn sie schwanger sind, sorgt für ihren Unterhalt, bis sie ihre Last niedergelegt haben. Und wenn sie (nach erfolgter Scheidung) für euch stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn (hierfür). Beratet euch in gütiger Weise miteinander, und wenn ihr euch nicht (über die finanzielle Entschädigung für das Stillen) einigen könnt, dann soll (doch) eine andere Frau (das Kind) auf seine (Kosten) stillen.
(Allah warnt in diesem Vers vor Machtmissbrauch in der Ehe und appelliert, die Frau nicht zu unterdrücken oder zu schikanieren, um sie zur Aufgabe ihres Besitzes oder zum Verlassen des Hauses zu bewegen. Stattdessen ist es geboten, dass beide Ehegatten respektvoll und würdevoll miteinander interagieren.
Entschädigung für das Stillen: Wenn keine finanzielle Einigung mit der Mutter über das Stillen erzielt werden kann, sagt Allah im Vers, dass der Vater das Kind auf seine Kosten von einer anderen Frau stillen lassen soll. Damit macht Allah den Männern deutlich, dass auch das Stillen entlohnt werden muss, so wie sie auch eine Hebamme für ihre Dienste bezahlen würden. Dieser Versabschnitt dient daher eher als Anreiz, der Mutter nach der Scheidung ihren rechtmässigen Lohn zu gewähren, als das Kind tatsächlich von einer fremden Frau stillen zu lassen.)

7. Der Vermögende soll entsprechend seinem Vermögen (die Aufwendungen) tragen; und derjenige, dessen Mittel beschränkt sind, soll von dem ausgeben, was Allah ihm gegeben hat. Allah erlegt niemandem eine Last auf, die über das hinausgeht, was Er ihm gegeben hat. Und Allah lässt nach der Schwierigkeit Erleichterung folgen.

8. Manch eine Stadt widersetzte sich dem Befehl ihres Herrn und Seiner Gesandten. Daraufhin zogen Wir sie zur Rechenschaft und bestraften sie mit einer schmerzhaften Strafe (im Diesseits).

9. So kosteten sie die bösen Folgen ihres Tuns, und ihr endgültiges Ende führte (stets) zu (ihrem) Verlust.

10. Und Allah hat für sie (im Jenseits) eine harte Strafe vorbereitet. So fürchtet Allah, ihr Verständigen, die ihr glaubt. Wahrlich, Allah hat eine Ermahnung zu euch herabgesandt;

11. einen Gesandten, der euch die klaren Verse Allahs vorträgt, um diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke verrichten, aus der Dunkelheit ins Licht zu führen. Wer an Allah glaubt und rechtschaffen handelt, den wird Er (dereinst) in Gärten eintreten lassen, durchzogen von Bächen, um ewig darin zu verweilen. Und Allah hat ihm wahrlich eine schöne Versorgung (im Paradies) bereitgestellt.

12. Allah ist Derjenige, Der sieben Himmel und ebenso viele Erden erschaffen hat. Der Befehl (Allahs) steigt zwischen ihnen herab, damit ihr wisst, dass Allah der Allvermögende ist, Dessen Wissen alles umfasst.
(Obwohl es mehrere Erklärungen für die "sieben Erden" gibt, erscheint die schlüssigste Auslegung jene zu sein, die sie als Ebenen der Hölle versteht. Dieses Verständnis wird durch zwei Hadithe aus dem Sahih Bukhari gestützt: "Wer unrechtmässig etwas von der Erde nimmt, wird am Tag des Gerichts bis zu den sieben Erden hinabgezogen" (Bukhari 2453), und "Wer ein Stück Land in der Breite einer Elle unrechtmässig beansprucht, wird an die sieben Erden gekettet" (Bukhari 2454). In beiden Überlieferungen werden die "sieben Erden" in einem negativen Kontext dargestellt, im Zusammenhang mit Strafe und Gericht, was zudem mit dem Koranvers über die "sieben Tore" der Hölle übereinstimmt (Sure 15:44). Auch Vers 65:12 legt nahe, dass die sieben Himmel oberhalb und die sieben Erden unterhalb unserer Welt angeordnet sind, da Allahs Befehl "zwischen ihnen" herabkommt, was impliziert, dass unsere Welt sich innerhalb dieser vertikalen Ordnung befindet. Diese hierarchische Struktur wird durch einen weiteren Hadith aus dem Sahih Bukhari untermauert, in dem es heisst, dass eine Person, die am Tag des Gerichts für eine Ungerechtigkeit zur Rechenschaft gezogen wird, "bis zu den sieben Erden hinabgezogen" wird. Und Allah weiss es am besten.)