ٱلْمُمِيتُ
89. Al-Mumiit / Der Verordner des Todes
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(Der sterben lässt)
Der Name «al-Mumiit» bezeichnet Denjenigen, der zum vorbestimmten Zeitpunkt den Tod herbeiführt.
Er hat die Herrschaft über die Himmel und die Erde. Er gibt Leben und lässt sterben,
denn Er ist der Fähige, (Der alles bestimmt und verordnet). (57:2)
Allah verordnet den Tod und niemand ausser Ihm ist fähig, den Tod herbeizuführen.
Durch den Tod zeigt Allah Seinen Geschöpfen, dass sich niemand Seinen Dekreten entziehen kann, so einflussreich oder wohlbehalten er auch sein mag.
Wir haben unter euch den Tod vorbestimmt, und niemand kann Uns (daran) hindern. (56:60)
Jede Seele wird den Tod kosten. (3:185)
Durch den Tod materialisiert Allah auch Seine Vorbestimmung.
Keiner Seele ist es möglich zu sterben, ausser mit Allahs Erlaubnis und zum vorbestimmten Zeitpunkt. (3:145)
Schliesslich gilt der Tod auch als letzte Prüfung angesichts der Wahrhaftigkeit des Glaubensanspruchs.
Durch den Tod materialisiert Allah auch Seine Vorbestimmung.
Keiner Seele ist es möglich zu sterben, ausser mit Allahs Erlaubnis und zum vorbestimmten Zeitpunkt. (3:145)
Schliesslich gilt der Tod auch als letzte Prüfung angesichts der Wahrhaftigkeit des Glaubensanspruchs.
Für diejenigen, die in der Gewissheit der Begegnung mit Allah leben, ist der Tod lediglich eine Etappe auf dem Weg zu ihrem eigentlichen Ziel.